ARBEITSRECHT
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Die Komplexität des Arbeitsrechts führt sowohl bei Arbeitnehmern wie bei Arbeitgebern und Betriebs- und Personalräten zu erheblichem Beratungsbedarf. Wir bieten Ihnen Hilfestellung bei der Begründung, Vertragsgestaltung, Änderung, Kündigung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen.

Kommt es zu Spannungen im Arbeitsverhältnis, sind neben dem Betriebsfrieden oft erhebliche wirtschaftliche Interessen der Vertragsparteien betroffen, bis hin zur Existenzgefährdung. Angesichts dessen vertreten wir Arbeitgeber wie Arbeitnehmer und Betriebsräte gerichtlich wie außergerichtlich in allen Angelegenheiten des Kündigungsschutzrechts, bei Abmahnungen, im Betriebsverfassungsrecht, Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrecht.

Im Arbeitrecht vertreten Sie Rechtsanwälte Bernhard Striegel und Christoph Krause.

<b>Bernhard Striegel</b> - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht <b>Christoph Krause</b> - Rechtsanwalt und Notar

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