MEDIENRECHT
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Im Medienrecht berät unsere Sozietät bei Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Bereich der Pressehaftung (Gegendarstellung, Widerruf, Unterlassung, Schadensersatz) ebenso wie bei der Gestaltung von Produktions-, Merchandising- und Vermarktungsverträgen.

Im Rundfunkrecht verfügen wir über Kenntnisse in Rundfunkzulassungs- und -aufsichtsfragen.

Im Medienrecht vertreten Sie Rechtsanwälte Christoph Krause und Eberhard Hübsch

<b>Christoph Krause</b> - Rechtsanwalt und Notar <b>Eberhard Hübsch</b> - Rechtsanwalt

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