VERKEHRSRECHT
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Der tägliche Umgang mit Kraftfahrzeugen ist fester Bestandteil unseres Lebens und jeder kennt sich damit aus. Im Gegensatz dazu sind die Grundlagen des Fahrerlaubnisrechts, der straßenverkehrsrechtlichen Bestimmungen, des Schadensersatzrechts und des Versicherungsrechts weit weniger bekannt. Jederzeit kann auch bei Ihnen der Bedarf entstehen, gegenüber einem Unfallgegner, dessen Haftpflichtversicherung, gegenüber der eigenen Kaskoversicherung oder gegenüber der Verkehrsbehörde rechtlich vertreten zu werden.

Nach einem Verkehrsunfall mit Sach- und/oder Personenschäden ergeben sich für die Unfallbeteiligten erhebliche Probleme sowohl für den Geschädigten wie auch für den Schädiger.

Gerade bei schweren Unfällen mit teilweise einschneidenden Folgen für die Lebensführung des Betroffenen sind häufig schwierige Fragen zu klären, insbesondere neben dem Schmerzensgeld sind dies die Bereiche Verdienstausfall, vermehrte Bedürfnisse, Haushaltsführung usw. Bei der Lösung all dieser Fragen und der Durchsetzung ihrer berechtigten Ansprüche ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen helfen wir kompetent und schnell."

Fundierte Rechtskenntnisse und ein hohes Maß an technischem Verständnis ermöglichen es uns, im Ernstfall für Sie die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

Im Verkehrsrecht vertreten Sie Rechtsanwältin Bianca Stolberg sowie Rechtsanwälte Christoph Krause und Eberhard Hübsch.

<b>Bianca Stolberg</b> - Rechtsanwältin, Fachanwältin für Versicherungsrecht <b>Christoph Krause</b> - Rechtsanwalt <b>Eberhard Hübsch</b> - Rechtsanwalt

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