ZWANGSVOLLSTRECKUNGSRECHT
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Allein das Erstreiten eines rechtskräftigen Urteils reicht nicht aus! Nur die konsequente Zwangsvollstreckung führt Sie zu Ihrem Ziel, der Begleichung der ausstehenden Schuld. Wir betreiben für Sie die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in bewegliche Sachen, Forderungen (Pfändungs- und Überweisungsbeschlüsse bei Banken und Arbeitgebern) und Immobilien bis zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung durch den Schuldner und überprüfen, inwieweit weitere Vollstreckungshandlungen Erfolg versprechen.

Bitte bedenken Sie: je früher Ihre Forderung gegenüber dem Schuldner durchgesetzt wird, desto größer sind Ihre Erfolgsaussichten!

Im Zwangsvollstreckungsrecht vertreten Sie Rechtsanwälte Eberhard Hübsch und Bernhard Striegel.

 

 

<b>Eberhard Hübsch</b> - Rechtsanwalt <b>Bernhard Striegel</b> - Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Fachanwalt für Sozialrecht

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