Allgemeines Zivilrecht
Unabhängig von Spezialisierungen auf einzelne Rechtsgebiete verstehen wir uns als Kanzlei, die auf dem gesamten Gebiet des Privatrechts beratend, gestaltend und forensisch tätig ist.
Das Privatrecht ist kodifiziert im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) mit seinen fünf Hauptteilen („Büchern“) Allgemeiner Teil, Schuldrecht, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht; in Gestalt des Handelsgesetzbuches (HGB) existiert ferner ein Sonderprivatrecht der Kaufleute, und es gibt zahlreiche zivilrechtliche Nebengebiete wie das Aktiengesetz (AktG), das Genossenschaftsgesetz (GenG) oder das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), das Wohnungseigentumsgesetz (WEG), um nur einige zu nennen. Für die ganze Bandbreite dieser Rechtsgebiete mit ganz unterschiedlichen Regelungsgegenständen und -inhalten gelten subsidiär die Regeln des allgemeinen Zivilrechts.
Bereits dieses verbindende Element macht deutlich, daß eine umfassende Kenntnis des allgemeinen Zivilrechts auch für Tätigkeiten im Rahmen von Spezialisierungen zwingend erforderlich ist. Deshalb sind alle Berufsträger unserer Kanzlei übergreifend und besonders qualifiziert auf dem gesamten Gebiet des Privatrechts tätig.
Im Bereich des allgemeinen Zivilrechts stehen Ihnen alle Rechtsanwälte unserer Kanzlei zur Seite.