Gewerblicher Rechtsschutz
Dem „klassischen“ gewerblichen Rechtsschutz werden insbesondere die technischen Schutzrechte – Patentrecht, Geschmacksmuster- und Gebrauchsmusterrecht – zugerechnet, daneben das Wettbewerbsrecht und das Markenrecht mit den jeweiligen Bezügen zum Urheberrecht. Zusammenfassend werden diese Rechtsgebiete auch als „Intellectual Properties“ oder verkürzt als „IP“ bezeichnet.
Damit ist der gewerbliche Rechtsschutz ein Teilgebiet des Wirtschaftsrechts, in dem wir unsere Mandanten regelmäßig außergerichtlich und gerichtlich vertreten. Unser besonderes Augenmaß gilt hierbei – auch im Hinblick auf die regelmäßig hohen Verfahrenskosten – einerseits der unbürokratischen außergerichtlichen Konfliktlösung, andererseits aber auch der beschleunigten Durchsetzung der Ansprüche unserer Mandanten mit den Mitteln des vorläufigen Rechtsschutzes.
Im gewerblichen Rechtsschutz vertreten Sie Rechtsanwälte Albrecht Striegel, Christoph Krause und Lars Ullrich.