Handelsrecht
Neben dem allgemeinen Privatrecht ist im BGB ein Sonderprivatrecht für Verbraucher geregelt. Das für Kaufleute geltende Sonderprivatrecht findet sich demgegenüber im Handelsgesetzbuch (HGB) in den handelsgesetzlichen Nebenregelungen.
Das Handelsrecht als Sonderprivatrecht wird im Wesentlichen davon geprägt, dass der Kaufmann aufgrund zu unterstellender geschäftlicher Erfahrung im Interesse einer Beschleunigung und Entformalisierung nur wenig Schutz verdient.
So ist die Bürgschaftserklärung des Kaufmanns nicht schriftformbedürftig, seine Bürgschaftserklärung grundsätzlich eine selbstschuldnerische und im Bereich des Handelskaufs treffen – um ein weiteres Beispiel zu nennen – den Kaufmann bei Warenerhalt Untersuchungs- und Rügepflichten mit dem Ziel der beschleunigten Abwicklung von Geschäften.
Unsere Sozietät berät Sie umfassend gerichtlich und außergerichtlich in handelsrechtlichen Fragen. Besondere Hervorhebung verdient das Gebiet des Handelsvertreterrechts, das ebenfalls Teil des HGB ist. Wir entwerfen und prüfen Ihre Handelsvertreterverträge und setzen Ihre Provisionsansprüche für Sie durch.
Im Handelsrecht vertreten Sie Rechtsanwälte Albrecht Striegel, Christoph Krause, Bernhard Striegel und Lars Ullrich sowie Rechtsanwältin Bianca Stolberg.