Immobilienrecht
Unter Immobilienrecht verstehen wir alle Rechtsgebiete rund um Ihr Grundstück.
Wir stehen Ihnen beratend und gestaltend beim Grundstückskauf und -verkauf zur Seite, wir gestalten Grundbuchrechte und beraten Sie bei Gestaltung und Umgestaltung Ihrer Immobilien, beispielsweise in Wohnungseigentum.
Bei der wirtschaftlichen Nutzung der Immobilie vertreten wir öffentliche und private Vermieter, namhafte Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Haus- und Grundeigentümer sowie Wohnungseigentümer.
Wir begleiten Sie bei auftretenden mietrechtlichen Problemen ebenso wie bei Fragen des öffentlichen Erschließungs- und Erschließungsbeitragsrechtes.
Einen ausgeprägten Schwerpunkt haben wir auf das Wohnungseigentumsrecht gelegt. Wir stehen Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungseigentümern sowie Verwaltern rechtlich zur Seite.
Als Annex zum Immobilienrecht verstehen wir auch das Maklerrecht.
Im Immobilienrecht sind für Sie unsere Notare Albrecht Striegel und Christoph Krause sowie unsere Notarin Bianca Stolberg tätig. Ferner vertreten Sie die Rechtsanwälte Lothar Reuber und Maximilian Reuber.