Forderungseinzug/Inkasso
Wir bieten Ihnen die externe Mahn- und Inkassoabteilung für Ihr Unternehmen.
Durch ein konsequentes Mahn- und Inkassowesen aus anwaltlicher Hand können sie die Außenstände Ihres Unternehmens deutlich verringern. Durch Outsourcing dieser Arbeiten in professionelle Hände können Sie unnötig gebundene Arbeitskräfte Ihres Unternehmens wieder für Ihre eigentlichen Tätigkeiten nutzen.
Wir bieten Ihnen sowohl direkte anwaltliche Mahnschreiben und Telefoninkasso als auch das gerichtliche Mahnverfahren, soweit erforderlich das streitige Gerichtsverfahren und darauf die Zwangsvollstreckung, d.h. die konsequente Beitreibung Ihrer Forderung.
Gemäß § 4 Abs. 2 RVG sind wir berechtigt, für außergerichtliche Tätigkeiten niedrigere als die gesetzlichen Mindestgebühren zu berechnen. Im Falle fruchtloser Vollstreckung – etwa bei Vermögenslosigkeit des Schuldners – gibt es weitere Möglichkeiten, die Kostenbelastung für den Gläubiger zu vermindern. Gerade bei der Forderungsbeitreibung können wir Ihnen finanziell attraktive Konzepte anbieten – fragen Sie uns danach!
Sie werden erstaunt sein, wie schnell mancher Schuldner reagiert, wenn er ein anwaltliches Schreiben erhält oder sein Konto gepfändet wird.
Bitte bedenken Sie: je früher Ihre Forderung gegenüber dem Schuldner durchgesetzt wird, desto größer sind Ihre Erfolgsaussichten!
Sie werden vertreten durch Rechtsanwälte Albrecht Striegel, Bernhard Striegel, Maximilian Reuber und Rechtsanwältin Bianca Stolberg.