IT-Recht
Im Bereich IT (Informationstechnologien) beraten wir schwerpunktmäßig Unternehmer bei allen Fragen des Internetrechts, des Online-Handels (E-Commerce) und bei der Gründung von neuen Unternehmungen. Wir entwerfen Gesellschaftsverträge für IT-Unternehmen, formulieren Rechtstexte für Webseitenbetreiber, App-Entwickler und Internet-StartUps und erstellen und verhandeln regelmäßig sowohl auf Anbieter- als auch auf Abnehmerseite Verträge im Zusammenhang mit IT-Dienstleistungen und IT-Produkten. Wir begleiten unsere Mandanten nötigenfalls auch durch den gesamten Prozess einer streitigen Auseinandersetzung.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die datenschutzrechtliche Beratung. Neben privatwirtschaftlichen Betrieben sind wir auch für Einrichtungen der öffentlichen Hand Ansprechpartner bei allen datenschutzrechtlichen Fragestellungen. Wir begleiten unsere Mandanten durch den gesamten Prozess der Einrichtung eines datenschutzkonformen Betriebs und beraten von der ersten Bestandsaufnahme bis hin zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben. Ferner stehen wir unseren Mandanten laufend für individuelle Fragen des Datenschutzrechts zur Verfügung und vertreten diese bei datenschutzrechtlichen behördlichen oder zivilgerichtlichen Verfahren.
Im IT-Recht vertritt Sie Rechtsanwalt Christoph Krause .