Markenrecht
Marken – die im Übrigen nicht nur durch Eintragung, sondern auch durch Gebrauch entstehen können -, die Firmenbezeichnung und – zunehmend bedeutsamer – Internet-Domain-Namen stellen einen erheblichen Wert für Unternehmen dar, der häufig gesichert bzw. verteidigt werden muss. Unsere beratende Tätigkeit auf marken- und kennzeichenrechtlichem Gebiet umfasst die Unterstützung bei der Findung von einerseits unbedenklichen, andererseits hinreichend schutzfähigen Marken und Bezeichnungen, die Wahl der richtigen Anmeldestrategie sowie die Gestaltung von Lizenzvereinbarungen.
Auf forensischem Gebiet verfügen wir über langjährige Erfahrung bei der Durchsetzung marken- und wettbewerbsrechtlicher Ansprüche ebenso wie bei der Abwehr unberechtigt erhobener Ansprüche Dritter.
Im Markenrecht vertreten Sie Rechtsanwälte Albrecht Striegel, Christoph Krause und Lars Ullrich .