Notariat
„Der Notar ist Träger eines öffentlichen Amtes und übt damit hoheitliche Funktionen aus, die aus dem Aufgabenbereich des Staates abgeleitet sind. Er stellt mit öffentlichem Glauben versehene Urkunden her und garantiert die Aufbewahrung, sichert die Beweiskraft und die Vollstreckbarkeit dieser Urkunden.
Um die sachliche Unabhängigkeit zu garantieren, übt der Notar seine Funktion im Rahmen eines freien Berufes aus, der alle Tätigkeiten auf dem Gebiet der außerstreitigen Rechtspflege umfasst.
Als unparteiischer Betreuer, als persönlicher Berater der Recht suchenden Klienten stellt er öffentlich Urkunden aus und garantiert dem Rechtsanwender die Rechtssicherheit, die er sucht. Der Notar ist ein hochqualifizierter Jurist mit entsprechender universitärer Ausbildung, der seinen Beruf nur nach diversen Prüfungen, Ausbildungszeiten und Ausleseverfahren ausüben kann und der bei der Berufsausübung disziplinärer Berufsregeln und ständiger Kontrolle der staatlichen Aufsicht unterliegt. Die Ernennung auf eine bestimmte Amtsstelle gestattet die Inanspruchnahme der notwendigen Dienstleistungen im ganzen Staatsgebiet. Das Einschreiten des Notars bei der Verhinderung von möglichen Rechtsstreitigkeiten und bei der Vereinfachung der Exekutionsmaßnahmen bildet den unumgänglichen notwendigen Bestandteil einer gut funktionierenden Justizverwaltung.“
Zitat aus dem gemeinsamen Memorandum der „Ständigen Konferenz der EU-Notariate (CNUE)“ vom 23.03.1990.
Als Notare stehen Ihnen Albrecht Striegel, Christoph Krause sowie Notarin Bianca Stolberg zur Verfügung.