Sozialrecht
Das Sozialrecht ist vielschichtig und vielgestaltig. Entgegen weit verbreiteter Ansicht ist Sozialrecht auch kein „Armenrecht“; jeder ist betroffen. Wir vertreten daher Privatperson, Gewerbetreibender, Unternehmer, Verbände und Freiberufler auf dem gesamten Gebiet des Sozial- und Sozialversicherungsrechts.
Die Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen dabei auf dem Krankenversicherungs- (Krankengeld, Leistungen), Rentenversicherungs- (Erwerbsminderungsrenten), Pflegeversicherungs- (Pflegestufe, Pflegegeld), Unfallversicherungs- (Arbeitsunfall, Berufskrankheit, Verletztengeld, Rente) und Künstlersozialversicherungsrecht (Künstlersozialabgabe). Daneben vertreten wir Sie im Arbeitsförderungsrecht (Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II) und Schwerbehindertenrecht (Anerkennung, Grad der Behinderung) sowie bei Fragen betreffend Kindergeld und Elterngeld. Besondere Erfahrungen und Kompetenzen haben wir im Bereich von Betriebsprüfungen und so genannter Scheinselbstständigkeit (Abgrenzung Beschäftigung von selbstständige Tätigkeit) aufzuweisen.
Neben den Pflichten haben Sie auch Ansprüche. Diese Ansprüche können wir in der Beratung klären und im Verfahren für Sie durchsetzen.
Im Sozialrecht vertritt Sie Rechtsanwalt Bernhard Striegel.