Urheberrecht
Rechte an urheberrechtlich geschützten Werken besitzt und benutzt heute praktisch jedes Unternehmen, angefangen von den textlichen und bildlichen Darstellungen eines Waren- und Dienstleistungsangebotes bis zur alltäglichen Nutzung von Software- und Datenbanken. Bereits im Vorfeld urheberrechtlicher Auseinandersetzungen, die im Hinblick auf Vernichtungs- und Schadensersatzansprüche ganz erhebliche wirtschaftliche Bedeutung erlangen können, beraten wir bei der Gestaltung sachgerechter Verträge bzw. bei der Klärung und Beschaffung erforderlicher Nutzungsrechte. Dabei können wir auf eine Vielzahl bewährter, an die aktuelle Rechtsentwicklung angepasster Vertragsmuster für typische Fallgestaltungen zurückgreifen.
Im Urheberrecht vertreten Sie Rechtsanwälte Albrecht Striegel, Christoph Krause und Lars Ullrich.