Vergaberecht
Das im Europarecht wurzelnde Vergaberecht regelt den rechtlich überprüfbaren Anspruch der Wettbewerber in den Bereichen Bauleistungen, Lieferungen und Dienstleistungen zu den Anfragen der öffentlichen Hand und den sog. Sektorenauftraggebern.
Die Grundsätze bestehen darin allen Bietern durch Transparenz, Nichtdiskriminierung und fairen Wettbewerb gleiche Chancen zum Vertragsschluss zu eröffnen.
Das Vergaberecht hat sich zu einem der unübersichtlichsten, ständigen Änderungen unterworfenen Rechtsgebieten entwickelt.
Wir stehen sowohl Vergabestellen bei der Vorbereitung der Vergabe von öffentlichen Anfragen rechtlich beratend bei, wie auch Bietern bei der Durchsetzung ihrer Rechte. Wir vertreten Sie im Nachprüfungsverfahren vor den Vergabekammern oder den Gerichten.
Im Vergaberecht vertreten Sie unsere Rechtsanwälte Lothar Reuber und Christoph Krause.