Versicherungsrecht
In Deutschland sind über 500 Millionen Versicherungsverträge abgeschlossen. In jedem Unternehmen und jedem Privathaushalt existieren damit mindestens einer, häufig mehrere Versicherungsverträge. Dies macht die praktische Relevanz des Versicherungsrechtes deutlich.
Häufig genügt nicht lediglich ein Blick in den Versicherungsschein, um den Anspruch des Versicherten und die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens festzustellen. Der Inhalt der Versicherungsverträge bestimmt sich nicht nur nach dem Versicherungsvertragsgesetz, sondern wird im Wesentlichen durch die Allgemeinen Vertragsbestimmungen konkretisiert. Das Versicherungsrecht und insbesondere einzelne Versicherungssparten sind ständigen Entwicklungen, Anpassungen und Erneuerungen ausgesetzt. Aus diesem Grund erfordert die Abwicklung von Versicherungsverträgen oft fundiertes Fachwissen, welches wir Ihnen zur Verfügung stellen können.
Wir sind im Sachversicherungsrecht ebenso zu Hause wie im Recht der Personenversicherungen. Wir gewährleisten fachlich fundierte juristische forensische Tätigkeit in allen Sparten der Versicherungswirtschaft, vom allgemeinen Haftpflichtrecht über Gebäudeversicherungen, von der Bauwesenversicherung über die Lebens- und Rentenversicherung sowie Krankenversicherung und Berufsunfähigkeitsversicherung bis zur D+O-Versicherung.
Namhafte Versicherungskonzerne haben uns über Jahrzehnte ihr Vertrauen entgegengebracht, so dass sich gerade das Versicherungsrecht traditionell zu einem herausragenden Schwerpunkt unserer Kanzlei entwickeln durfte.
Im Verkehrsrecht vertreten Sie Rechtsanwältin Bianca Stolberg und Rechtsanwalt Lothar Reuber.