Bau- und Architektenrecht
Auseinandersetzungen in Bausachen stellen hohe Anforderungen an die Beteiligten: zu den technisch oft komplizierten Sachverhalten tritt das komplexe materielle Baurecht hinzu. Wir vertreten Bauherren, Architekten, Bauträger und –unternehmen bereits im Zeitpunkt der Vertragsverhandlungen und während des Bauverlaufs.
Unsere Tätigkeit setzt regelmäßig bereits bei der Beratung und Betreuung der Vergabestellen wie auch der Bieter bei Vorbereitung und Durchführung der Vergabeverfahren, ggf. auch Nachprüfungsverfahren, ein. Dabei hat sich das Vergaberecht in der Schnittstelle zwischen Baurecht, aber auch anderen Wirtschaftsbereichen zum Wettbewerbsrecht, zu einem ausgeprägten Spezialgebiet entwickelt, indem wir Ihnen fachkundig und mit langjähriger Erfahrung zur Seite stehen.
Die baurechtliche Tätigkeit setzt sich dann regelmäßig in der juristischen Betreuung und Begleitung von Bauvorhaben aller Größenordnungen fort. Unser Angebot umfasst sowohl die fachkundige Mitwirkung bei der Gestaltung von Bauwerkverträgen, ggf. der Verhandlung dieser Bauwerkverträge. Wir leisten weiterjuristische Hilfestellung während der Baudurchführung sowie baubegleitende Beratungen im Zusammenhang mit Bauabrechnungen oder auch Bauablaufstörungen.
Nach Beendigung der Bauphase sichern wir Ihre Gewährleistungsansprüche oder Werklohnforderungen. Kommt es zum gerichtlichen Konflikt, so stellen wir baurechtlich forensisch eine jahrzehntelange umfangreiche gerichtliche Erfahrung in Baurechtsverfahren aller Größenordnungen zur Verfügung.
Das Haftungsrisiko für Architekten und am Bau beteiligter Sonderfachleute wie Tragwerksplaner, Ingenieure für technische Ausrüstungen, Baugrundberater und andere hat sich massiv erweitert. Neue Herausforderungen wie beispielsweise das baugenehmigungsfreie Verfahren nach der Hessischen Bauordnung stellen für Architekten und Sonderfachleute neue und in der Rechtsprechung weitgehende ungeklärte Haftungsrisiken dar. Durch fachkundige Beratung und Betreuung der am Bau beteiligten Architekten und Sonderfachleute während der Bauphase helfen wir, Haftungsfälle zu vermeiden, wie wir auch umgekehrt bei der Durchsetzung oder auch Abwehr solcher Haftungsansprüche in enger Zusammenarbeit mit den einschlägigen Haftpflichtversicherern tätig sind.
Im Bau- und Architektenrecht vertreten Sie Rechtsanwälte Lothar Reuber, Albrecht Striegel, Christoph Krause, Lars Ullrich und Maximilian Reuber.