Medienrecht
Im Medienrecht berät unsere Sozietät bei Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen aus dem Bereich der Pressehaftung (Gegendarstellung, Widerruf, Unterlassung, Schadensersatz) ebenso wie bei der Gestaltung von Produktions-, Merchandising- und Vermarktungsverträgen.
Im Rundfunkrecht verfügen wir über Kenntnisse in Rundfunkzulassungs- und -aufsichtsfragen.
Im Medienrecht vertreten Sie Rechtsanwälte Christoph Krause und Lars Ullrich.