Wettbewerbsrecht
Die Bedingungen des Marktes werden schwieriger, der Wettbewerb wird härter – wer sich mit seinem Unternehmen behaupten will, muss auch auf aggressive Marketingstrategien setzen. Der ständige Wandel des deutschen Wettbewerbsrechts führt dazu, dass die Beurteilung der rechtlichen Zulässigkeit von Werbekampagnen und Wettbewerbshandlungen immer komplexer wird und für den Marktteilnehmer kaum mehr zu bewältigen ist. Dies gilt besonders für neue und außergewöhnliche Werbemethoden, bei denen verwandte Rechtsgebiete wie Marken-, Urheber- oder Heilmittelwerberecht parallel zu berücksichtigen sind und interdisziplinäres Denken gefordert ist.
Wir beraten Sie bereits bei der Planung und Konzeption von Werbemaßnahmen und prüfen die rechtliche Zulässigkeit Ihrer Marketingideen. Im Konfliktfall vertreten wir Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Wir setzen Ihre Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche ebenso effektiv durch, wie wir Sie gegen die Inanspruchnahme durch Mitbewerber durch Präventivmaßnahmen schützen. Die schnelle Aktion bzw. Reaktion zur Sicherung und Eroberung von Marktressourcen durch die Instrumente des einstweiligen Rechtsschutzes und der Hinterlegung von Schutzschriften sind dabei für uns ebenso selbstverständlich wie die ständige Erreichbarkeit für unsere Mandanten in Krisenfällen.
Im Wettbewerbsrecht vertreten Sie Rechtsanwälte Albrecht Striegel, Christoph Krause und Lars Ullrich.