Gesellschaftsrecht
Bereits bei der Gründung eines Unternehmens ist die Wahl der richtigen Rechtsform eine wichtige Entscheidung. Wir helfen Ihnen unter Beachtung maßgeblicher Gesichtspunkte (Haftungsbegrenzung, Beteiligungsmöglichkeiten für Kapitalgeber etc.) zwischen unterschiedlichen Personen- oder Kapitalgesellschaften die Form zu wählen, die in Ihrem konkreten Fall am besten geeignet ist. Wir beraten Sie bei der Gestaltung des Gesellschaftsvertrages und Geschäftsführerbestellung ebenso wie bei der Erstellung von Dienstverträgen mit Vorstandsmitgliedern und Geschäftsführern.
Zu unserem Angebot gehört ferner die Beratung und Gestaltung von Unternehmensumwandlungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Ausgliederung und Formwechsel) und die Beratung und rechtliche Betreuung bei gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzungen.
An der Schnittstelle zum Erbrecht, insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge, stehen wir Ihnen beratend und gestaltend zur Verfügung, sowohl bei Verkauf oder Verpachtung des Unternehmens, wie auch bei der Gestaltung Ihrer persönlichen Unternehmensnachfolge durch Rechtsgeschäft unter Lebenden oder durch Testament und Erbvertrag.
Im Gesellschaftsrecht vertreten Sie Rechtsanwälte Lothar Reuber, Christoph Krause sowie Rechtsanwältin Bianca Stolberg.